AMTLICHE ÜBERSETZUNG
Beeidigte Übersetzungen werden in Papierform ausgefertigt und mit einem weiß-blau-rotem Band mit dem Originaldokument oder einer notariell beglaubigten Kopie oder einer einfachen Fotokopie fest verbunden.

AMTLICHE ÜBERSETZUNG - BEEIDIGTE ÜBERSETZUNG
Wir sind ständig per E-Mail erreichbar, um für Sie Übersetzungen auszuführen, die Sie auch bequem von zu Hause oder Ihrer Firma aus bestellen können. Sie senden uns den Text per E-Mail zum Übersetzen zu, und wir senden Ihnen die Übersetzung in der gewünschten Sprache zurück. Solch eine Übersetzung ist ohne Stempel eines beeidigten Übersetzers.
Die Kunden wenden sich an uns am häufigsten mit der Anforderung an eine Amtliche Übersetzung von:
- Verträge (alle Typen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- Jahresabschluss
- Steuererklärung
- Auszug von Noten
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Auszug aus dem Strafregister
- Unterlagen für eine Ausschreibung
- Rechnung oder Kaufvertrag
- Zeugnis
- Diplom
- Fahrzeugbrief (Abmeldung)
- Zertifikat
- Übereinstimmungserklärung
- Dokument über fachliche Befähigung
Womit wird eine amtliche Übersetzung verbunden?
Brauche ich tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung?
(beglaubigte Übersetzung = amtliche Übersetzung = Übersetzung mit Stempel = amtlich beglaubigte Übersetzung = behördliche Übersetzung) Verlangt die Institution, der ich die Übersetzung vorlegen werde, eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel?
Womit wird eine amtliche Übersetzung verbunden?
In der Regel gibt es 3 Möglichkeiten, womit die Übersetzung verbunden werden kann:
- mit dem Original des Dokuments
- mit einer notariell beglaubigten Kopie des Originals
- mit einer gewöhnlichen (nicht beglaubigten) Kopie
WICHTIGE INFORMATION: Womit eine Übersetzung verbunden wird (bzw. was Sie uns zur Verbindung mit der Übersetzung übergeben sollen), ist keine Frage an uns (die Übersetzungsagentur oder den Übersetzer), sondern an die Institution, an die die Übersetzung übergeben wird. Es ist notwendig, sich an der entsprechenden Stelle im Voraus zu informieren, damit Sie uns diese Information übergeben können.
Nähere Beschreibung der einzelnen Möglichkeiten:
Termine und Lieferung
Termine
Der Standardtermin für die Ausfertigung einer nicht sonderlich umfangreichen Übersetzung beträgt 1-3 Werktage, in Abhängigkeit von der Sprache und von Art und Umfang des Dokuments. Für Englisch und Deutsch in Kombination mit Slowakisch können wir auch kürzere Zeiten anbieten, dies hängt jedoch auch von der aktuellen Auslastung unserer Übersetzer ab. In der Kalkulation geben wir den preisgünstigsten üblichen Ausfertigungstermin an. Wenn Sie die Übersetzung zu einem konkreten Termin benötigen, geben Sie diesen Termin in Ihrer Anfrage an und wir berechnen, ob der Umfang Ihres Ausgangstextes bei diesem Termin unter die Expressgebühr fällt oder nicht und wenn ja, dann geben wir im Preisangebot auch deren Höhe an.
Übergabe der Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen müssen stets in physischer Form übergeben werden, da sie mit dem trikoloren Band gebunden und dem Stempel des Urkundenübersetzers ausgestattet sind. Die Übersetzung können Sie persönlich bei uns im Büro abholen, oder wir schicken sie Ihnen per Nachnahme, bei Vorkasse auch per Einschreiben. Wenn Sie an einer anderen Form interessiert sind (zum Beispiel per Kurier), geben Sie dies bitte in Ihrer Anfrage an. Die Preisliste für die verschiedenen Lieferarten finden Sie hier.
Wie wird eine amtliche (gerichtliche) Übersetzung bestellt?
Die beglaubigte Übersetzung kann gebunden werden mit:
1. dem Originaldokument;
2. einer notariell beglaubigten Kopie des Originals (wenn der Stempel des Notars nicht in der Zielsprache verfasst ist, wird auch dieser übersetzt);
3. einer gewöhnlichen Kopie des Originals (bzw. dem Ausdruck eines eingescannten Dokuments, das Sie uns per E-Mail schicken).
Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie hier.
Wenn Sie uns mit der Bitte um Erstellung eines Preisangebots ansprechen, geben Sie bitte Folgendes an:
- dass die Übersetzung amtlich erstellt werden muss (bzw. wie viele Ausfertigungen der Übersetzung Sie brauchen);
- von welcher Sprache in welche Sprache übersetzt wird (besonders wichtig, falls der Quelltext mehrsprachig ist);
- womit die Übersetzung verbunden wird, Form und Termin der Zustellung des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie;
- senden Sie die eingescannte bzw. fotografierte Version des kompletten Dokuments zur Übersetzung an info@top-preklady.sk, bzw. bringen Sie das Dokument persönlich;
- geben Sie den gewünschten Termin der Ausfertigung bzw. den spätesten zulässigen Termins für die Ausstellung der Übersetzung an;
- Art der Abholung der Übersetzung (persönlich, per Post, per Kurierdienst);
- Ihre Kontaktangaben für eventuelle ergänzende Fragen (insbesondere Telefonnummer) sowie auch komplette Abrechnungsangaben (bei natürlichen Personen reicht die gesamte Adresse des dauerhaften Wohnsitzes).
Sobald wir alle notwendigen Informationen haben, erstellen wir Ihnen gern so bald wie möglich eine Preisberechnung und legen sie Ihnen zur Genehmigung vor. Wenn Ihnen unser Angebot zusagt und Sie uns per E-Mail Ihre Zustimmung zur Preisberechnung zusenden, wodurch Sie bestätigen, dass Sie die Übersetzung bestellen, betrachten wir Ihre Bestellung als bestätigt und beginnen, an der Übersetzung zu arbeiten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und Sie bisher von uns keine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, können Sie das telefonisch nachfragen bzw. uns zu einer sofortigen Empfangsbestätigung auffordern.
Möchten Sie Ihre Anforderung schnell und bequem eingeben? Nutzen Sie unseren Anforderungsformular und wir erstellen Ihnen umgehend eine unverbindliche Preisberechnung.
*Wenn Sie eine Übersetzung aus einer Sprache bestellen, die in einem anderen Zeichensystem geschrieben ist (z. B. im kyrillische Alphabet) und im Text Eigennamen vorkommen (z. B. in einer russischen Geburtsurkunde), benötigt der Übersetzer deren übliche Transkription ins lateinische Alphabet (üblicherweise aus dem Reisepass), damit es dann bei Behördengängen keine Probleme gibt, wenn Angaben in einer beglaubigten Übersetzung nicht mit den Angaben in offiziellen Ausweisdokumenten übereinstimmen.
Häufig gestellte Fragen
Die Ausarbeitung des Preisangebots ist eine verhältnismäßig komplexe Angelegenheit und umfasst unter anderem folgende Schritte, die wir ohne den Ausgangstext nicht ausführen könnten:
- wir ermitteln den Übersetzungsumfang (da bei beglaubigten Übersetzungen auch eine physische Seite als zwei berechnet wird, wenn sich darauf mehr als 1800 Zeichen befinden das sehen wir schon und geben Ihnen Bescheid)
- wir sehen uns die Stempel auf dem Dokument genauer an, häufig sind sie nämlich in einer anderen Sprache verfasst als das Originaldokument und dies kann das Vorgehen bei der Auftragsausführung grundlegend ändern, da Urkundenübersetzer nur diejenigen Sprachen übersetzen dürfen, für die sie vereidigt sind, andererseits könnte der Einrichtung, der Sie die Übersetzung vorlegen wollen, dieser Stempel fehlen;
- wir analysieren das Dokument genau, um herauszufinden, ob es auch Passagen in anderen Fremdsprachen enthält (z. B. ist der gesamte Text im kyrillischen Alphabet geschrieben, doch die erste und letzte Seite sind auf Kasachisch, der Rest jedoch in Russisch geschrieben);
- wir kontrollieren, ob das Original vollständig ist, denn wir können dem Übersetzer den Text nicht ohne eine offensichtlich fehlende Unterschrift vorlegen (wenn diese mit Gewissheit auf dem Dokument ergänzt wird);
- wir beurteilen Textwiederholungen auch im Rahmen eines Dokuments, aber auch dann, wenn Sie uns mehrere ähnliche Dokumente zur Übersetzung vorlegen, und bieten Ihnen einen entsprechenden Rabatt an;
- wenn Sie uns mehrere gleiche Dokumente liefern, prüfen wir, ob sie haargenau gleich sind und wenn ja, wird jede weitere Ausfertigung von uns nur als beglaubigte Kopie berechnet;
- aufgrund unserer Erfahrungen weisen wir Sie daraufhin, wenn wir im Original irgendeine Formalität finden, die Ihnen später Probleme bereiten könnte (z. B. wenn auf Dokumenten fürs Ausland anstelle der Beglaubigung direkt vom Notar ein Konzipient unterzeichnet hat oder das Dokument nur vom Standesamt beglaubigt wurde);
- anhand der Einsichtnahme in das Dokument bestätigen wir die Möglichkeit der Realisierung einer Übersetzung mit der gewünschten Art der Bindung (z. B. Übersetzungen von Diplomen werden niemals mit dem Original des Diploms gebunden);
- wir informieren Sie über das konkrete Vorgehen anhand des Zustands, in dem sich das Dokument befindet;
- wir prüfen die Lesbarkeit des Dokuments (was man nicht lesen kann, kann man auch nicht übersetzen);
- manchmal enthält auch ein scheinbar einfacher Text einen Satz mit höchst technischer Spezifikation, von der dann die Auswahl des Übersetzers und damit auch der Preis und die Dauer der Übersetzung abhängen;
- anhand einer Zusammenfassung sämtlicher Umstände berechnen wir einen festen Preis, der für Sie endgültig ist, sodass Sie bei der Abholung der Übersetzung nicht unangenehm überrascht werden;
- wir bestimmen den genauen Termin der Ausfertigung (denn erst wenn wir das Dokument sehen, können wir beurteilen, für welchen Übersetzer es geeignet ist und entsprechend seiner Verfügbarkeit schlagen wir Ihnen einen Termin vor);
Für uns sprechen hunderte zufriedene Kunden, die sich immer wieder gern an uns wenden.
Wir lohnen ihnen dies mit großzügigen Treuerabatten.